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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.10.1986 - 20 U 77/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3333
OLG Hamm, 15.10.1986 - 20 U 77/86 (https://dejure.org/1986,3333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.1986 - 20 U 77/86 (https://dejure.org/1986,3333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 1986 - 20 U 77/86 (https://dejure.org/1986,3333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 342
  • NJW-RR 1988, 192 (Ls.)
  • VersR 1987, 480
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 12.04.2010 - 34 C 119/09
    Wenn nämlich - wie hier - unstreitig ist, dass ein Brief des klägerischen Versorgungsunternehmens mit der Abrechnung auch der Beklagten als Kundin tatsächlich zugegangen ist und wenn zudem in diesem Rechnungsschreiben auch noch ausdrücklich auf die beigefügte "Einzelaufstellung" Bezug genommen, so spricht bereits die Vermutung dafür, dass dieses Anschreiben des klägerischen Versorgungsunternehmens dann die in diesem Anschreiben mit angesprochene Anlage "Einzelaufstellung" auch mit beinhaltet hat und dass der nunmehrige Vortrag der Beklagten (über 7 Jahre nach Erhalt dieses Rechnungsschreiben) dann auch nur als eine reine Schutzbehauptung zu werten ist (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf , Urteil vom 31.05.1990, Az.: 6 U 212/89, u. a. in: "juris"; OLG Hamm , NJW-RR 1987, Seiten 342 f. = r + s 1987, Seite 60 = VersR 1987, Seiten 480 f. = NJW-RR 1988, Seite 192; BGH , GRUR 1984, Seiten 652 f.; LAG Hamm , RDG 2010, Seiten 20 ff. = PflR 2010, Seiten 72 ff. ).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 11.09.1986 - 16 S 137/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6682
LG Hannover, 11.09.1986 - 16 S 137/86 (https://dejure.org/1986,6682)
LG Hannover, Entscheidung vom 11.09.1986 - 16 S 137/86 (https://dejure.org/1986,6682)
LG Hannover, Entscheidung vom 11. September 1986 - 16 S 137/86 (https://dejure.org/1986,6682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 342
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Düsseldorf, 23.08.2007 - 56 C 4920/07

    Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bei Abschluss einer

    Soweit demgegenüber in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls sei der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Arbeitgeber erstmalig Tatsachen behauptet, die ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts die Kündigung begründen könnten (LG Hannover, NJW-RR 1987, 342; LG Frankfurt/M., ZfSch 1992, 353; LG Würzburg, RuS 1994, 22), betrifft dies nicht den vorliegenden Fall einer betriebsbedingten, sondern einer verhaltensbedingten Kündigung.
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